Rechtsprechung
   KG, 17.08.2004 - 14 U 86/04   

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https://dejure.org/2004,10808
KG, 17.08.2004 - 14 U 86/04 (https://dejure.org/2004,10808)
KG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 14 U 86/04 (https://dejure.org/2004,10808)
KG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 14 U 86/04 (https://dejure.org/2004,10808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs; Notwendigkeit der Anpassung eines Vertrages; Anforderungen an die Rechtsgrundlosigkeit einer Überweisung; Voraussetzungen für das Fehlen des Geschäftswillens

  • Judicialis

    BGB §§ 116 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 116 ff.
    Zu den Voraussetzungen einer Willenserklärung, insbesondere zum Geschäftswillen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus KG, 17.08.2004 - 14 U 86/04
    Dies unterscheidet sie von der Erwerberin von Bergwerkseigentum, die in dem in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2001 (V ZR 492/99) entschiedenen Rechtsstreit erfolgreich das Verlangen der Beklagten auf Kaufpreiserhöhung abgelehnt hat.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 17.08.2004 - 14 U 86/04
    Überdies kommt es auf das Fehlen des Geschäftswillens nicht an, wenn eine Äußerung als Willenserklärung verstanden werden kann und der Empfänger sie auch so verstanden hat (BGHZ 109, 171 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - I-20 U 123/05   

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https://dejure.org/2005,1951
OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Motezuma

  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Rechts für das nachgelassene Opernwerk "Motezuma" von Antonio Vivaldi; Persönlich geistige Schöpfung als Voraussetzung eines jeden Urheberrechtsschutzes; Schutzdauer von Urheberrechten; Erscheinungsmöglichkeiten von Opernmusik des 18. Jahrhunderts in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Motezuma

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 2 S. 1, 16 Abs. 1, 19 Abs. 2, 71 Abs. 1 UrhG

  • kanzlei.biz

    Durch handschriftliche Kopien können Werke verbreitet werden.

  • Judicialis

    UrhG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 71 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • eurolawyer.at PDF

    Motezuma (editio princeps)

  • wikisource.org

    "Motezuma"

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 71 UrhG
    Montezuma

  • rechtsportal.de

    Leistungsschutz bei Erscheinen eines Werkes durch Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke - Oper Motezuma

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Vervielfältigungsstücke und "genügende Anzahl" i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG, zum Begriff des "normalen Bedarfs", Beweislastverteilung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altstadtherbst darf Vivaldi-Oper aufführen - OLG Düsseldorf weist Verbotsantrag zurück

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 673
  • GRUR-RR 2009, 408 (Ls.)
  • ZUM 2005, 825
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Im Übrigen reicht für den Beweis einer Negative die Widerlegung der Umstände, die für die Positive sprechen (BGH NJW 1985, 1774; so schon RG WarnRspr. 1918, 102; RG JW 1918, 814; Rosenberg, a.a.O., S. 331).

    (BGH NJW 1985, 1774/5; Leipold, a.a.O., Rn. 60f.; Prütting in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 286 Rn. 120; Gottwald, a.a.O., Rn. 7f., 10; Rosenberg, S. 333).

  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 53/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Dann würde es aber eine Abänderung des materiellen Rechts bedeuten, wenn man trotzdem den Beweis der negativen Tatsache nicht für nötig halten wollte (BGH JZ 1958, 441; Rosenberg, a.a.O., S. 332).
  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 109/73

    TE DEUM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Wenige Stücke können insbesondere dann genügen, wenn sie an so genannte Werkmittler gehen (vgl. BGHZ 64, 164 - TE DEUM).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78

    Vergütungsansprüche einer Herstellerin von Tonträgern gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Ob ein Werk unter dem Gesichtspunkt eines ausreichenden Angebots an die Öffentlichkeit bzw. Inverkehrbringens von Vervielfältigungsstücken erschienen ist, ist für jeden Einzelfall unter Beachtung der Werkart, der Verwertungsart und Vertriebsform zu entscheiden; "dem interessierten Publikum (muss) ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Werkes" gegeben werden (BGH GRUR 1981, 360 [362] - Erscheinen von Tonträgern; Katzenberger, a.a.O., § 6 Rn. 38f.; Schiefler, a.a.O., S. 96; vgl. aber auch Hubmann, a.a.O., S. 540f.).
  • RG, 11.05.1925 - I 487/24

    1. Folgen des Beitritts Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Denn nach den oben dargelegten Kriterien kann hierzu unter bestimmten Bedingungen auch eine geringe Zahl von Vervielfältigungsstücken ausreichen (RGZ 111, 14 [18f.] - Strindberg).
  • LG Magdeburg, 16.10.2003 - 7 O 847/03

    Himmelsscheibe von Nebra

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Der Senat hält es nicht für richtig, hinsichtlich länger verschollener Werke eine tatsächliche Vermutung anzuerkennen, dass sie bisher nicht erschienen seien, mit der Folge, dass derjenige, der aufgrund eines Herausgeberleistungsschutzrechts an den Werken nach § 71 UrhG in Anspruch genommen wird, seinerseits beweisen müsste, das betreffende Werk sei zuvor schon erschienen (so ersichtlich aber das LG Magdeburg GRUR 2004, 672 - Himmelsscheibe von Nebra [für ein Werk der bildenden Kunst] und wohl auch Axel Nordemann in Handbuch des Urheberrechts, § 44 Rn. 20 [für den besonders problematischen Beweis, ein bislang unbekanntes Lied sei früher nicht öffentlich wiedergeben worden]).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Unter diese Definition fallen auch Vervielfältigungstücke eines Werkes, die durch Abschreiben hergestellt worden sind, mag dieser Art der Fertigung heute angesichts der hohen Kosten menschlicher Arbeit und der meist benötigten höheren Zahl von Vervielfältigungsstücken auch keine praktische Bedeutung mehr zukommen (vgl. BGHZ 64, 183 [187f.] - August Vierzehn).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Sie begegnet meist bei anspruchsbegründenden Tatsachen und zwar in Fällen, in denen für die korrespondierende positive Tatsache gewisse oder sogar erhebliche Anhaltspunkte sprechen (vgl. BGH 28. Februar 2007 - XII ZR 95/04 - BGHZ 171, 232 - Beweislast für die Behauptung, eine Ehe sei nicht geschieden als Voraussetzung einer Restitutionsklage; BGH 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03 - MDR 2005, 1218 - fehlender Eigenbedarf des Vermieters als Voraussetzung für Schadensersatzansprüche des Mieters; OLG Düsseldorf 16. August 2005 - 20 U 123/05 - GRUR 2006, 673 -Beweislast für das "Nichterschienensein" einer Vivaldi-Oper bis zum Jahre 2005 als Voraussetzung eines Anspruchs nach § 71 UrhG).
  • LG Berlin, 10.07.2008 - 27 O 308/08
    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts herangezogen: KG 20 U 135/04 KG 20 U 255/04 KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts Berlin herangezogen: KG 20 U 135/04, KG 20 U 255/04, KG 20 U 75/05, KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    Kammergerichtsurteil 20 U 123/05 -29 O 260/04Landgericht Berlin:.

    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts herangezogen: KG 20 U 135/04 KG 20 U 255/04 KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    KG 20 U 255/04, KG 20 U 75/05, KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2007 - 20 U 112/06

    Motezuma II

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 16. August 2005 (I-20 U 123/05; abgedruckt in GRUR 2006, 673 = ZUM 2005, 825 - Motezuma) das Verbot aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte, hat die Beklagte die Oper schließlich am 21., 23., 24. und 25. September 2005 in D. aufgeführt.

    Soweit der Kläger - wie insbesondere in der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2006 und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 28. November 2006 - die Stellungnahme S. (Anlage B 5) nicht im Sinne der Bestätigung einer Kopie ganzer Opern, sondern nur im Sinne der Kopie vollständiger Arien - einer oder mehrerer - versteht, ist auf die ergänzende Stellungnahme S. (Anlage AS 21 im Verfahren 12 O 355/05 LG Düsseldorf = I-20 U 123/05 OLG Düsseldorf) zu verweisen, in der er - u.a. unter Hinweis auf Leonardo Leos Oper "Catone in Utica" - bestätigt, dass auf Wunsch von Mäzenen etc. auch vollständige Partituren einer Gesamtoper kopiert wurden.

  • LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05

    Motezuma

    Nachdem der Beklagten in einem vom dem Kläger angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil der Kammer vom 11. Juli 2005 - 12 O 355/05 - die Aufführung der Oper untersagt worden ist, dieses Urteil dann durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. August 2005 - I - 20 U 123/05 - abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, hat die Beklagte die Oper "Motezuma" von Antonio Vivaldi am 21., 23., 24. und 25. September 2005 in Düsseldorf im Rahmen des Altstadtherbstes aufgeführt.

    Dies entspricht dem Wesen der Norm als eng auszulegender Ausnahmevorschrift (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2005 - I 20 U 123/05, Seite 25).

  • OLG Hamburg, 06.03.2007 - 7 U 145/06
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der im Termin von den Antragsgegnern überreichten Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZUM 2005, 825).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1409
OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1409)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.06.2005 - 6 Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1409)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 6 Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (28)

  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05
    Eine Verletzung dieser - bieterschützenden - Vorschrift (vgl. BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, Verg 26/03, BayObLGR 2005, 85 f. [zu § 9 Nr. 5 Nr. 2 VOB/A]) kann zu einem Anspruch auf Wiederholung der Ausschreibung führen.

    Dabei kommt es weder darauf an, dass die "Wettbewerbsverengung" die Antragstellerin nicht an einer Angebotsabgabe gehindert hat (vgl. BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O., Juris [Tz. 31]), noch darauf, ob die Ausschreibungsbedingungen materiell gegen den Wettbewerbsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1, 7 GWB verstoßen; dies ist ggf. im Rahmen der Begründetheit zu prüfen.

    Soweit im Hinblick auf "enge" Maßtoleranzen und Vorgaben zum Wechselkoffer, zu Trittstufen, zur Schnittstelle (Koffer/Fahrzeug), zur Verriegelung, Lackierung, Beschriftung und Ausstattung sowie zum Ersatzfahrzeug eine "Wettbewerbsverengung" gerügt wird, könnte diese allenfalls dann zu einem Aufhebungsanspruch führen, wenn die Punkte derart gravierend wären, dass eine wettbewerbliche Auftragsvergabe nicht mehr zu erwarten ist, weil nur ein oder ganz wenige Lieferanten in der Lage sind, die "verengten" Anforderungen zu einem konkurrenzfähigen Preis zu erfüllen (vgl. Zdzieblo, a.a.O., Rn. 70; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 15.09.2004, a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2004, VII-Verg 56/04, VergabeR 2005, 188.).

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05
    Dabei ist allerdings der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz strikt zu beachten; eine Aufhebung der Ausschreibung darf nur angeordnet werden, wenn keine mildere, gleich geeignete Maßnahme zur Verfügung steht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.2003, Verg 64/02, WuW/Verg 789, zu B.1; BayObLG, Beschl. v. 17.02.2005, Verg 27/04, IBR 2005, 346).

    Läge - mit anderen Worten - zum Angebot der Beigeladenen ein vergleichbarer Ausschlussgrund vor, wie es hinsichtlich des Angebots der Antragstellerin der Fall ist, wäre das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB tangiert (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2004, VII-Verg 22/04 (Juris) sowie Beschl. v. 15.12.2004, VII-Verg 47/04, VergabeR 2005, 195; BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, S. 14, Verg 027/04; offen gelassen von OLG Dresden, Beschl. v. 21.03.2004, WVerg 2/04, ZfBR 2004, 606).

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05
    Die geltend gemachte "Wettbewerbsverengung" in den Ausschreibungsbedingungen genügt für die Darlegung nach § 107 Abs. 2 GWB, denn ein (daraus abzuleitender) Anspruch der Antragstellerin auf Wiederholung der Ausschreibung ist nicht von vornherein auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.2004, Verg 7/04, NZBau 2004, 463 f. = ZfBR 2004, 606 [Ls. 3]).

    Läge - mit anderen Worten - zum Angebot der Beigeladenen ein vergleichbarer Ausschlussgrund vor, wie es hinsichtlich des Angebots der Antragstellerin der Fall ist, wäre das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB tangiert (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2004, VII-Verg 22/04 (Juris) sowie Beschl. v. 15.12.2004, VII-Verg 47/04, VergabeR 2005, 195; BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, S. 14, Verg 027/04; offen gelassen von OLG Dresden, Beschl. v. 21.03.2004, WVerg 2/04, ZfBR 2004, 606).

  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Hierfür genügt im Rahmen der Zulässigkeit eine in sich schlüssige und nachvollziehbare Darlegung der Möglichkeit einer Beeinträchtigung der eigenen Chancen auf den Zuschlag zu verlangen (OLG Naumburg, NZBau 2001, S. 579, 580; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2005, 6 Verg 5/05, juris Tz. 22 ff).
  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlangen der Einstellung der Sammlung von

    Diese Verpflichtung der rechtzeitigen Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar aufgeklärt und korrigiert werden können (vgl. VK Saarland, Beschluss vom 30.11.2007, 1 VK 05/2007 m.w.N.; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.07.2005 - Az.: VK-SH 14/05; im Ergebnis ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05; 1. VK Brandenburg, B. v. 18.06.2007 - Az.: 1 VK 20/07; B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07).

    Der Ansicht des Antragsgegners, ein Bieter müsse etwaige Fehler der Verdingungsunterlagen (sogleich) nach deren Übersendung rügen, ist in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05; OLG Naumburg, Beschluss v. 30.07.2004, 1 Verg 10/04).

    Dies erfordert auch die Richtlinie des Rates vom 21.12.1989 - 89/665/EWG (Amtsbl. EG Nr. L 395 v. 30.12.1989, S. 33) -, die in Art. 2 Abs. 1 lit. b den Nachprüfungsinstanzen - ausdrücklich - die Möglichkeit gibt, vergaberechtlich fehlerhafte Teile einer Ausschreibung zu eliminieren, sofern der "Rest" noch taugliche Grundlage einer Vergabeentscheidung bleibt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05).

  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 6/12

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf die Bildung von

    Für § 107 Abs. 2 GWB genügt es in diesen Fällen, wenn das Interesse am Auftrag durch eine rechtzeitige Rüge (wie hier geschehen) und den anschließenden Nachprüfungsantrag dokumentiert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Verg 26/03 sowie Beschluss vom 29. Februar 2012 - VII- Verg 75/11, ZfBR 2012, 519; vgl. auch Beschluss des Senats vom 30. Juni 2005, 6 Verg 5/05, OLGR 2005, 573).
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Rechtsprechung
   KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6572
KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
KG, Entscheidung vom 17.01.2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Konkurrenzschutzes bei Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes; Eingrenzung des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung über Konkurrenzschutz

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242

  • ibr-online

    Umfang des vertragsimmanenten Kokurrenzschutzes im Mietvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag nur unter engen Voraussetzungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242 § 535 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Konkurrenzschutz gegenüber dem Vermieter eines Ladenlokals

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzschutzbetrieb zulässt (BGH NJW 1979, 1404; BGHZ 70, 79; Bub/Treier/Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B, Rdnr.1240 mit den dort angegebenen weiteren Rechtssprechungsnachweisen).

    Vielmehr ist abzuwägen, inwieweit Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache auch weiterhin zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17.01.2002 , KG-Report 2003, 154; BGH NJW 1979, 1404; Senatsurteil vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 - unveröffentlicht).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 101/76

    Konkurrenzschutz für Facharzt als Mieter

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzschutzbetrieb zulässt (BGH NJW 1979, 1404; BGHZ 70, 79; Bub/Treier/Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B, Rdnr.1240 mit den dort angegebenen weiteren Rechtssprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Denn hier ist zu beachten, dass ohne die einstweilige Verfügung vollendete Tatsachen zu Lasten des Berechtigten geschaffen würden (OLG Hamm NJW-RR 1990, 1236).
  • KG, 17.01.2002 - 8 U 353/01

    Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Geschäftsraummiete

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Hierdurch entfällt nicht der vom Vermieter zu gewährende Konkurrenzschutz in demselben Mietobjekt bzw. in dem unmittelbar angrenzenden Objekt (vgl. Senatsurteil vom 17.Januar 2002 - 8 U 353/01 -, a.a.O.).
  • KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz trotz vorhandener

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Vielmehr ist abzuwägen, inwieweit Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache auch weiterhin zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17.01.2002 , KG-Report 2003, 154; BGH NJW 1979, 1404; Senatsurteil vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 - unveröffentlicht).
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Hierzu gehört die mit einstweiliger Verfügung durchsetzbare Pflicht zur Verhinderung der Geschäftsaufnahme durch den Konkurrenten, insbesondere durch Unterlassen der Übergabe der Räume an ihn (s. OLG Hamm ZMR 1991, 295; Senat ZMR 2008, 616 und KGR 2005, 573; Sternel, Mietrecht, 4. Aufl., VII Rn 265; Ghassemi-Tabar in: Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, a.a.O., § 535 Rn 415).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 U 111/17

    Wirksamkeit einer Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag

    Der vertragsimmanenter Konkurrenzschutz sei nach der Rechtsprechung des Kammergerichts, Urteil vom 17.1.2005, BeckRS 2005, 02548, gegenüber dem vertraglich zugesicherten Konkurrenzschutz insoweit eingegrenzt, als der Vermieter nicht gehalten sei, die Mieter jeglichen unliebsamen Wettbewerb fernzuhalten.
  • KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz in einem Einkaufszentrum

    a) Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach ganz herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzbetrieb (eines anderen Mieters) zulässt oder gar selbst eröffnet (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II. B, 1240; BGH, Urt. v. 24.1.1979 - VIII ZR 56/78, MDR 1979, 665 = WuM 1979, 144 = NJW 1979, 1404; KG, Urteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 -, GUT 2005, 54).
  • KG, 21.01.2008 - 8 W 85/07

    Konkurrenzschutz Nagelstudio - Friseur

    Den Berechtigten in diesem Falle auf das ordentliche Klageverfahren zu verweisen, könnte dazu führen, dass der Konkurrenzschutz ins Leere liefe (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04).
  • SG Osnabrück, 30.08.2006 - S 8 U 8/02
    Außer der Prozessakte haben die den Kläger betreffenden Unfallakten sowie die Paral-lelakten des Sozialgerichts Osnabrück mit den Aktenzeichen S 8 U 126/02, S 8 U 68/04 und S 8 U 212/04 vorgelegen.
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